Filialbuchführung

Filialbuchführung
buchmäßige Aufzeichnungen der  Filialunternehmung. Verschiedene Formen möglich: (1) Die Filiale nimmt nur Mengenverrechnungen der erhaltenen und abgegebenen Waren in Nebenbüchern vor, die dann von der Zentrale als Buchungsunterlage benutzt werden.
- (2) Die Filiale trägt in  Grundbücher den Bargeldverkehr mit Kasse und Bank bzw. den Warenein- und -ausgang ein. Die Bücher werden periodisch der Zentrale zur Übertragung in die Hauptbuchkonten gegeben.
- (3) Buchung wie (2), getrennte Debitorenbuchführung in den Filialen. Kreditorenbuchführung nur im Hauptgeschäft; häufig bewährt.
- (4) Hauptgeschäft und Filialen unterhalten getrennte und in sich abgeschlossene Buchführungen mit gegenseitigen Übergangs- oder Verrechnungskonten, d.h. in der Hauptgeschäftsbuchführung ein Konto „Zweiggeschäft“ und in der Filiale ein Konto „Hauptgeschäft“, ähnlich den Kontokorrentkonten.

Lexikon der Economics. 2013.

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