- Filialbuchführung
- buchmäßige Aufzeichnungen der ⇡ Filialunternehmung. Verschiedene Formen möglich: (1) Die Filiale nimmt nur Mengenverrechnungen der erhaltenen und abgegebenen Waren in Nebenbüchern vor, die dann von der Zentrale als Buchungsunterlage benutzt werden.- (2) Die Filiale trägt in ⇡ Grundbücher den Bargeldverkehr mit Kasse und Bank bzw. den Warenein- und -ausgang ein. Die Bücher werden periodisch der Zentrale zur Übertragung in die Hauptbuchkonten gegeben.- (3) Buchung wie (2), getrennte Debitorenbuchführung in den Filialen. Kreditorenbuchführung nur im Hauptgeschäft; häufig bewährt.- (4) Hauptgeschäft und Filialen unterhalten getrennte und in sich abgeschlossene Buchführungen mit gegenseitigen Übergangs- oder Verrechnungskonten, d.h. in der Hauptgeschäftsbuchführung ein Konto „Zweiggeschäft“ und in der Filiale ein Konto „Hauptgeschäft“, ähnlich den Kontokorrentkonten.
Lexikon der Economics. 2013.